Die Nutzungsbedingungen für mobile Anwendungen

Die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten für die Mobilanwendung, die der onlypult.com-Dienst (im Folgenden als Onlypult bezeichnet) für die Verwendung auf einem Apple iOS-fähigen Mobilgerät (eine „iOS-App“) bereitstellt:

  1. Der Lizenznehmer erkennt an, dass dieser Vertrag ausschließlich zwischen dem Lizenznehmer und Onlypult und nicht mit Apple, Inc. („Apple“) geschlossen wird.

  2. Die Nutzung der iOS-App durch den Lizenznehmer unterliegt den aktuellen Apple App Store-Nutzungsbedingungen.

  3. Onlypult und nicht Apple ist allein verantwortlich für die iOS-App und die darauf verfügbaren Dienste und Inhalte. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Apple nicht verpflichtet ist, Wartungs- und Supportdienste in Bezug auf die iOS-App bereitzustellen. Apple übernimmt keinerlei Gewährleistungsverpflichtung in Bezug auf die iOS-App, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.

  4. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Onlypult und nicht Apple dafür verantwortlich ist, etwaige Ansprüche des Lizenznehmers oder eines Dritten im Zusammenhang mit der iOS-App oder dem Besitz und / oder der Nutzung der iOS-App durch den Lizenznehmer, einschließlich, aber nicht beschränkt, zu richten zu: (i) Produkthaftungsansprüchen; (ii) jegliche Behauptung, dass die iOS-App gegen geltende gesetzliche oder behördliche Anforderungen verstößt; und (iii) Ansprüche, die sich aus dem Verbraucherschutz oder ähnlichen Gesetzen ergeben, und alle diese Ansprüche unterliegen ausschließlich dieser Vereinbarung und allen Gesetzen, die auf uns als Anbieter der iOS-App anwendbar sind.

  5. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Onlypult und nicht Apple in dem in diesem Vertrag festgelegten Umfang für die Untersuchung, Verteidigung, Beilegung und Entlastung von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums im Zusammenhang mit der iOS-App oder dem Lizenznehmer verantwortlich ist Besitz und Nutzung der iOS App.

  6. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei der Nutzung der iOS-App alle geltenden Vertragsbedingungen Dritter einzuhalten (z. B. darf der Benutzer der iOS-App bei der Nutzung der iOS-App nicht gegen die Vertragsbedingungen für den Mobilfunkdatendienst verstoßen).

  7. Der Lizenznehmer versichert und garantiert, dass (i) sich der Lizenznehmer nicht im Hoheitsgebiet des Landes befindet, für das ein Embargo der US-Regierung verhängt wurde oder das von der US-Regierung als Land zur Unterstützung von Terroristen ausgewiesen wurde; und (ii) der Lizenznehmer ist nicht in einer US-Regierungsliste verbotener oder eingeschränkter Parteien aufgeführt.

  8. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Apple und Apple-Tochterunternehmen Drittbegünstigte dieser Vereinbarung sind, da sie sich auf die Lizenz der iOS-App beziehen. Nach der Annahme dieser Vereinbarung durch den Lizenznehmer hat Apple das Recht (und gilt als anerkannt), diese Vereinbarung gegen den Lizenznehmer durchzusetzen, da sie sich auf die Lizenz der iOS-App als Drittbegünstigter bezieht.

Die folgenden zusätzlichen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mobilanwendungen, die der onlypult.com-Dienst (im Folgenden als Onlypult bezeichnet) zur Verwendung auf einem Android-fähigen Mobilgerät („Android-App“) bereitstellt:

  1. Der Lizenznehmer erkennt an, dass diese Vereinbarung ausschließlich zwischen dem Lizenznehmer und Onlypult und nicht mit Google, Inc. („Google“) geschlossen wird.

  2. Die Nutzung der Android App durch den Lizenznehmer unterliegt den jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen von Google Android Market.

  3. Google ist der einzige Anbieter des Android Market, bei dem der Lizenznehmer die Android App erhalten hat. Für die Android-App und die darauf verfügbaren Inhalte ist ausschließlich Onlypult und nicht Google verantwortlich. Google übernimmt keine Verpflichtung oder Haftung gegenüber dem Lizenznehmer in Bezug auf die Android-App oder diese Vereinbarung.

  4. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass Google in Bezug auf die Android-App ein Drittbegünstigter dieser Vereinbarung ist.